Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einrichtung Administration Communale de la Ville d'Ettelbrück verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Internetseiten und mobilen Apps der Einrichtungen öffentlichen Rechts zugänglich zu machen.
Vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
www.ettelbruck.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder, der dies wünscht, muss eine Website oder eine App nutzen und die auf ihnen enthaltenen Informationen problemlos aufrufen können, insbesondere Menschen mit einer Behinderung und/oder diejenigen, die eine Hilfssoftware oder spezielles Material verwenden (blinde, schlecht sehende oder durch eine andere Pathologie beeinträchtigte Menschen).

Konformitäts-Status

Vorliegende Website stimmt teilweise überein mit der EU-Norm EN 301 549 sowie dem luxemburgischen Referenzrahmen référentiel général d’amélioration de l’accessibilité (RGAA) v4 aufgrund der nachfolgend aufgeführten Elemente.

Nicht barrierefreier Inhalt

Der nachfolgend aufgeführte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nicht übereinstimmend mit RGAA 4

  • Die Seitentitel überlagern aus grafischen Gründen teilweise das Bild an der Kopfseite.
  • Ungenügender Kontrast weißer Texte auf blauem Hintergrund (= unveränderliche Corporate-Farbe).
  • Kein „Fokus“-Element auf den Formularfeldern, aus grafischen Gründen.
  • Terminkalender: Überlagerung von Datum und Bild, um Platz auf der Seite zu gewinnen und den optischen Eindruck zu verbessern.

Unverhältnismäßiger Aufwand

Auf den meisten Fotos, Illustrationen und Videos fehlen Textattribute.

Erstellung vorliegender Erklärung zur Barrierefreiheit

Vorliegende Erklärung wurde am 16. November 2020 erstellt.
Die in dieser Erklärung aufgeführten Vermerke sind richtig und wurden auf Grundlage einer Konformitäts-Bewertung vorliegender Website gemäß der im RGAA 4, enthaltenen Anforderungen hinsichtlich der Bewertung eines Dritten erstellt von: Comed S.A.

Die letzte Neubewertung der Erklärung erfolgte am 16. 11. 2020.

Informations-Weitergabe und Kontaktdaten

Wenn Sie hinsichtlich der Barrierefreiheit einen Fehler bemerken, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an nathalie.ney@ettelbruck.lu : Beschreiben Sie uns Ihr Problem und nennen Sie die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um dem Problem dauerhaft und innerhalb eines zumutbaren Rahmens abzuhelfen, wird eine Online-Korrektur des Fehlers hinsichtlich der Barrierefreiheit bevorzugt. Falls dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information nach Ihren Wünschen in einem barrierefreien Format zugestellt:

  • schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
  • mündlich während eines Gesprächs oder Telefonats.

Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen

Im Fall einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie die Möglichkeit, hierüber das Informations- und Presseamt, der luxemburgischen Regierung, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, zu informieren, und zwar mithilfe diese Online-Formulars für Reklamationen, oder den Ombudsmann, die offizielle Schlichtungsstelle des Großherzogtums Luxemburg.


iese Erklärung wurde auf Grundlage des Dokument-Modells erstellt, das im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523. Definiert wurde. Dieses Modell ist © Europäische Union, 1998-2020, und unter Lizenz von Creative Commons Attribution 4.0 International licence.